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Immobilienmakler

Dieser Eintrag stammt von admin Am 21.1.2008 @ 22:24 In Immobilienmakler | Keine Kommentare

Beim Immobilien Verkauf wird häufig ein Makler für Immobilien hinzugezogen, welcher  als Vermittlungsmakler Immobilien vermittelt bzw.  als Nachweismakler entweder dem Verkäufer einer Immobilie Kaufinteressenten oder dem Kaufinteressenten ein passendes Angebot für eine Immobilie nachweist. Das selbe gilt auch für Immobilien zum mieten, also für Häuser, Mietwohnungen und dgl. Dazu wird in der Regel ein schriftlicher Vertrag, ein Maklervertrag abgeschlossen, in dem eine Vermittlungsprovision, eine sogenannte Courtage vereinbart wird. Beim Allgemeinauftrag kann der Verkäufer/ Käufer noch andere Makler einschalten, sowie selbst tätig werden.

  • Der Allgemeinauftrag regelt dass der Verkäufer/ Käufer noch andere Makler zum Verkauf / Vermietung einschalten kann, sowie selbst verkaufen oder vermieten kann. 
  • Der Alleinauftrag verpflichtet den Verkäufer/ Käufer keine weiteren Makler einzuschalten, jedoch ist dem Verkäufer/ Käufer der Eigenverkauf/-kauf weiterhin gestattet.

Welche Art von Vertrag mit einem Immobilienmakler abgeschlossen wird, ist sicherlich von den Umständen abhängig.


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